ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
(Zur Verwendung mit einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung für den Verkauf von Architekturprodukten)

Definitionen
In diesen Verkaufsbedingungen (die “Verkaufsbedingungen”):
1.1. “Hunter Douglas” bezeichnet Hunter Douglas Europe B.V. oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, das jeweils nur für die Vertragspartei gilt.
1.2. “Kunde” bezeichnet die Gegenpartei von Hunter Douglas bei einem Angebot, einer Offerte, einer Verpflichtung oder einem Vertrag über den Verkauf von Waren.
1.3. “Waren” bezeichnet die architektonischen Produkte, Materialien, Komponenten, Teile und/oder Dienstleistungen, die auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung
oder der Rechnung von Hunter Douglas angegeben sind.

Anwendbarkeit
2.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verkaufsvereinbarungen in Bezug auf Waren, die
Hunter Douglas und der Kunde abgeschlossen haben oder abschließen werden, sowie für alle Beratungen, Arbeiten oder sonstigen Dienstleistungen, die Hunter Douglas dem Kunden in Bezug auf von Hunter Douglas verkaufte, angebotene oder zur Verfügung gestellte Waren
. Insbesondere sind diese Verkaufsbedingungen integraler Bestandteil aller Angebote, Offerten,
Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Ergänzungen und Anhänge, die Hunter Douglas von Zeit zu Zeit herausgibt, auch wenn diese Waren in diesen Verkaufsbedingungen nicht weiter
beschrieben werden, die zusammen mit diesen Angeboten, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Spezifikationen, Ergänzungen und
Anhängen die gesamte Vereinbarung zwischen Hunter Douglas und dem Kunden für jeden Verkauf von Waren darstellen. Alle diese Verkäufe werden
ausdrücklich unter der Bedingung dieser Verkaufsbedingungen getätigt.
2.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Verkaufsbedingungen und den Bestimmungen auf dem Angebot, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung, der
Spezifikation oder etwaigen Ergänzungen oder Anhängen dazu, die von Hunter Douglas ausgestellt wurden, haben die Bestimmungen auf dem Angebot, dem Angebot, der
Auftragsbestätigung, der Rechnung, der Spezifikation oder etwaigen Ergänzungen oder Anhängen dazu, die von Hunter Douglas ausgestellt wurden, Vorrang vor diesen
Verkaufsbedingungen.
2.3. Jedes Verhalten des Kunden, mit dem er das Bestehen eines Vertrags über den Vertragsgegenstand anerkennt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
die Annahme, Installation oder Verwendung der Waren oder deren Bezahlung, gilt als Annahme dieses Vertrags und aller seiner
Bedingungen durch den Kunden. Zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in der Bestellung des Kunden oder anderen Dokumenten, die
der Kunde Hunter Douglas zur Verfügung stellt oder auf die er Bezug nimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen und
abgelehnt.
2.4. Sofern hierin nichts anderes beschrieben ist, ist eine Änderung oder Kündigung dieser Bedingungen oder ein Verzicht auf eine der hierin enthaltenen Verpflichtungen durch den Kunden nur
wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von Hunter Douglas unterzeichnet ist, und sie ist nur in Bezug auf Vereinbarungen gültig, für die sie von
Hunter Douglas akzeptiert wurde, wobei alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben. Ein Versäumnis von Hunter Douglas,
zu irgendeinem Zeitpunkt eine der hierin enthaltenen Bestimmungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht dar und kann in keiner Weise als Verzicht auf diese Bestimmungen ausgelegt werden, noch kann es in irgendeiner
Weise so ausgelegt werden, dass es die Gültigkeit dieser Verkaufsbedingungen oder eines Teils davon oder das Recht von Hunter Douglas beeinträchtigt, später jede einzelne dieser Bestimmungen durchzusetzen
.

Angebot und Vertrag
3.1. Die Kostenvoranschläge und Angebote von Hunter Douglas sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes auf einem Kostenvoranschlag oder Angebot angegeben ist.
3.2. Ungeachtet der Annahme eines Angebots von Hunter Douglas durch den Kunden hat Hunter Douglas das Recht, dieses Angebot innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Annahme des Angebots durch den Kunden
zu widerrufen, ohne dass der Kunde dafür haftet
.
3.3. Hunter Douglas ist berechtigt, Bestellungen des Kunden nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Ein Vertrag, eine Zusage oder eine Verpflichtung entsteht für Hunter Douglas
erst mit der ausdrücklichen Annahme oder Bestätigung durch Hunter Douglas, durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Hunter Douglas
oder durch die tatsächliche Erfüllung eines solchen Vertrags, einer solchen Zusage oder Verpflichtung durch Hunter Douglas. Der Kunde akzeptiert und stimmt zu, dass die
Auftragsbestätigung von Hunter Douglas den Inhalt der Vereinbarung zwischen den Parteien wahrheitsgemäß und vollständig wiedergibt.
3.4. Wenn Hunter Douglas ein Angebot oder eine Offerte für den Verkauf von Waren unterbreitet hat, der entsprechende Auftrag jedoch nicht an Hunter Douglas vergeben wird,
dann hat der Kunde Hunter Douglas alle Kosten und Auslagen zu erstatten, die Hunter Douglas bei der Erstellung ihres Angebots oder ihrer Offerte entstanden sind.
3.5. Der Inhalt der gedruckten Materialien von Hunter Douglas, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Broschüren und alle Berechnungen und Zeichnungen sind nicht
für die tatsächliche Gestaltung oder Anwendung von Waren gedacht, sondern nur für ein schematisches, vorläufiges und indikatives Verständnis von Gestaltungs- und
Anwendungsprinzipien. Für die tatsächliche Gestaltung und Anwendung von Waren sollte der Kunde immer einen zertifizierten Ingenieur oder Architekten
konsultieren, um die angewandten Parameter und die daraus resultierenden Berechnungen und Zeichnungen zu überprüfen und zu genehmigen. Hunter Douglas gibt
keine Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien für zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck,
Nichtverletzung von Rechten, Kompatibilität, Sicherheit und/oder Genauigkeit in Bezug auf Berechnungen und/oder Zeichnungen, und übernimmt keine Haftung für Schäden
oder Kosten, die aus der Verwendung solcher Berechnungen oder Zeichnungen entstehen.

Preise
4.1. Die in Angeboten, Offerten und Verträgen von Hunter Douglas angegebenen Preise verstehen sich ab Werk (EXW, INCOTERMS 2020) im Lager von Hunter Douglas
in Oudenbosch, Niederlande, sofern in der Auftragsbestätigung oder Rechnung von Hunter Douglas nichts anderes angegeben ist.
4.2.
Die Preise von Hunter Douglas enthalten keine Mehrwertsteuer und andere Steuern sowie alle Einfuhrzölle, Abgaben und Auferlegungen und alle anderen staatlichen
Abgaben, Veranlagungen, Gebühren und alle darauf entfallenden Zinsen oder Strafen, unabhängig davon, ob sie von Hunter Douglas oder dem Kunden zu zahlen sind, die in Bezug auf den Verkauf der Waren, die hierin zu zahlenden Beträge, die Waren oder den Besitz, den Verkauf, die Nutzung oder das Eigentum an den Waren auferlegt oder erhoben werden, sowie alle
Makler- und ähnlichen Gebühren, Versand- und Bearbeitungsgebühren, Versicherungskosten und andere Veranlagungen, die Hunter Douglas entstehen. Zahlt der Kunde
diese Steuern, Abgaben und sonstigen Beträge bei Fälligkeit nicht, kann Hunter Douglas diese nach eigenem Ermessen zahlen; in diesem Fall hat der Kunde
Hunter Douglas die gezahlten Beträge unverzüglich zu erstatten.
4.3. Die Preise von Hunter Douglas basieren auf der vorläufigen Spezifikation der Waren und auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Informationen von Hunter Douglas über die Verfügbarkeit
von Materialien, Arbeitskräften und Transportmitteln. Die Preise werden von Hunter Douglas auf der Grundlage der endgültigen Spezifikation der Waren, wie
von Hunter Douglas genehmigt, und auf der Grundlage der Einheitspreise von Hunter Douglas für die Waren angepasst.
4.4. Hunter Douglas hat das Recht, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als separater Verkauf, und die Zahlung wird
gemäß den in der Rechnung enthaltenen Zahlungsbedingungen fällig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Artikel 4.2 dieses Vertrags festgelegten Bedingungen.
Hunter Douglas ist erst nach Erhalt aller zuvor fälligen Zwischenzahlungen verpflichtet, den betreffenden Teil der Waren zu versenden.
4.5. Sofern von Hunter Douglas nicht ausdrücklich als für einen bestimmten Zeitraum feststehend bezeichnet, können die Preise von Hunter Douglas
ohne Vorankündigung geändert werden. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10% (zehn Prozent) hat der Kunde das Recht, den (dann verbleibenden
Teil des) Vertrag mit Hunter Douglas innerhalb von 7 (sieben) Werktagen ab dem entsprechenden Rechnungsdatum zu kündigen, jedoch nur, wenn und soweit
Hunter Douglas seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder der Verpflichtung noch nicht erfüllt hat.

Zahlung
5.1. Sofern in der Auftragsbestätigung oder Rechnung von Hunter Douglas nichts anderes angegeben ist, sind alle Preise vom Kunden innerhalb von 30 (dreißig)
Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen, ohne dass ein Skonto, ein Abzug oder eine Aufrechnung durch den Kunden zulässig ist.
5.2. Wenn der Kunde eine Zahlung bei Fälligkeit nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet, gerät er von Rechts wegen in Verzug und der gesamte unbezahlte Teil
des Preises und alle anderen vom Kunden geschuldeten Beträge werden sofort fällig.
5.3. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Hunter Douglas zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden hat,
muss der Kunde auf Verlangen von Hunter Douglas zusätzliche Zahlungsbedingungen erfüllen oder eine Zahlungssicherheit anbieten, bevor Hunter Douglas
weitere Lieferungen vornimmt und weitere Bestellungen des Kunden annimmt. Zu diesen Zahlungs- und/oder Sicherheitsbedingungen kann unter anderem gehören, dass der
Kunde (i) Vorauszahlungen leistet; (ii) ein unwiderrufliches Akkreditiv vorlegt, das den Bedingungen von Hunter Douglas entspricht; (iii) eine andere
Zahlungssicherheit zu Gunsten von Hunter Douglas stellt, die Hunter Douglas für angemessen hält; oder (iv) eine andere spezielle Zahlungsvereinbarung erfüllt, die
von Hunter Douglas verlangt wird. Der Kunde verpflichtet sich, alle von Hunter Douglas in diesem Zusammenhang verlangten Dokumente zu unterzeichnen und zu liefern. Kommt der Kunde
einem der vorgenannten Punkte nicht innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Aufforderung durch Hunter Douglas nach, ist Hunter Douglas berechtigt,
den betreffenden Auftrag oder Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden zu kündigen.
5.4. Aussetzung künftiger Lieferungen; Änderung der Kreditbedingungen:
5.4.1. Der Kunde sichert hiermit zu, dass er zahlungsfähig ist, und die Unterzeichnung eines Lieferscheins (unabhängig von der Bezeichnung), den der Kunde
Hunter Douglas oder dem ausliefernden Spediteur vorlegt, stellt eine weitere Zusicherung der Zahlungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines solchen
Scheins dar. Sollte der Kunde es versäumen, die fälligen Zahlungen im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und Hunter Douglas zu leisten, hat Hunter
Douglas das Recht, die Lieferung eines Teils der Waren, die unter die Bestellung oder eine andere bestehende Vereinbarung
zwischen Hunter Douglas und dem Kunden fallen, zurückzuhalten. Diese Maßnahme von Hunter Douglas entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung,
den verbleibenden Teil der Waren anzunehmen und zu bezahlen, wenn und sobald er von Hunter Douglas versandt wird, oder entbindet den Kunden anderweitig von
seinen Verpflichtungen gemäß diesen Verkaufsbedingungen oder einer solchen anderen Vereinbarung.
5.4.2. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine Änderung der finanziellen Lage oder Struktur des Kunden eintritt, die auf eine Änderung der Geschäfts- oder Marktbedingungen zurückzuführen ist
oder anderweitig oder infolge einer Fusion, Umstrukturierung oder sonstigen Änderung der Geschäftsform oder wenn der Kunde insolvent wird, einen
die Abtretung zugunsten seiner Gläubiger oder die Einstellung der Geschäftstätigkeit, oder wenn ein Konkursantrag in Bezug auf den Kunden gestellt wird,
oder wenn ein Pfandrecht aus einem gerichtlichen Verfahren oder anderweitig auf ein Material gestellt wird oder ein Konkursverwalter oder Treuhänder in Bezug auf ein Material ernannt wird
Vermögenswerten des Kunden, so hat Hunter Douglas zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln das Recht, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren.
diese Bestellung oder Vereinbarung ohne Haftung seinerseits zu ändern oder die Kreditbedingungen dieser Verkaufsbedingungen zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
die die Zahlung von Bargeld vor der Lieferung verlangen.
5.4.3. Um Zweifel auszuschließen, bleiben die Rechte und Rechtsmittel von Hunter Douglas gemäß diesem Artikel 5.4 unbeschadet ihrer Rechte und Rechtsmittel
aufgrund von Gesetzen, diesen Verkaufsbedingungen, einer Vereinbarung oder anderweitig.
5.5. Im Falle einer Stornierung oder Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund hat der Kunde Hunter Douglas unverzüglich den Teil des
vereinbarten Preises zu zahlen, der dem von Hunter Douglas erfüllten Teil der Verpflichtungen entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Material- und Arbeitskosten
im Zusammenhang mit laufenden Arbeiten.

Außergerichtliche Kosten und Zinsen
6.1. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht rechtzeitig leistet, hat Hunter Douglas zusätzlich zu allen anderen gesetzlichen, billigen und vertraglichen
Rechten, die ihr zur Verfügung stehen, Anspruch auf Zinsen auf die überfällige Zahlung in Höhe des jeweils höheren Satzes von (i) 1% (ein Prozent) pro Monat und
(ii) des zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Zinssatzes für Handelsgeschäfte, wie von der De Nederlandsche Bank veröffentlicht (.
6.2. Zusätzlich zu den in Artikel 6.1 genannten Zinsen sind alle Inkassokosten und sonstigen außergerichtlichen Kosten, die Hunter Douglas entstanden sind, einschließlich der Gebühren für Rechtsanwälte
, die für die Eintreibung der Zahlung angefallen sind, vom Kunden zu zahlen, und zwar in Höhe des höheren Betrags von (i) 15 % (fünfzehn Prozent) des
ausstehenden Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 450 EUR (vierhundertfünfzig Euro), und (ii) der tatsächlichen Gebühren, Abgaben und Kosten von
Hunter Douglas.
6.3. Vom Kunden geleistete Zahlungen werden von Hunter Douglas immer zuerst zur Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der
längsten ausstehenden Rechnung verwendet, ungeachtet etwaiger gegenteiliger Angaben des Kunden.

Höhere Gewalt
Hunter Douglas haftet nicht für die verspätete oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag mit dem Kunden, die auf Folgendes zurückzuführen sind
auf unvorhergesehene Umstände oder auf Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (“höhere Gewalt”), einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streik, Krieg,
Aufruhr, terroristische Handlungen oder deren Androhung, Sabotage, Feuer, Überschwemmung, Unwetter, Unfälle, Gesundheitsnotfälle, Pandemien oder Epidemien (einschließlich Virenstämme, genetische
Variante oder viraler Subtyp davon), Aufruhr, zivile Unruhen, Meinungsverschiedenheiten mit Arbeitern, Aussperrungen, andere industrielle Unruhen, Frachtembargos,
Aussperrung von Lieferanten, Verlust oder Nichtverfügbarkeit einer üblichen Quelle für Transport, Treibstoff, Arbeit, Versorgung, Rohstoffe oder Energieprioritäten, Ausfall,
oder Mangel an Komponenten, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, Ausfall von Geräten, Embargos, Verzögerungen durch Subunternehmer, die
Einhaltung von Gesetzen, Regeln, Vorschriften oder Anordnungen, gleichgültig ob gültig oder ungültig, von Regierungsbehörden oder deren Organen oder von zivilen
oder militärischen Behörden, gleichgültig, ob diese bereits bestehen oder erst später geschaffen werden. Die Erfüllung einer Verpflichtung gilt als ausgesetzt, solange solche
Umstände oder Ursachen ihre Erfüllung verzögern, und der Kunde hat ein gegebenenfalls zur Bezahlung der Waren ausgestelltes Sicherungsinstrument
durch eine solche Verzögerung zu verlängern. Sobald diese Umstände oder Ursachen beseitigt sind, akzeptiert der Kunde die Erfüllung dieser Verpflichtung.
Sollte der Fall höherer Gewalt länger als 60 Tage andauern, hat Hunter Douglas das Recht – ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden – weitere Lieferungen zu stornieren oder den Vertrag zu kündigen
. Wenn Hunter Douglas bei Eintritt einer
Situation höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist Hunter Douglas berechtigt, den bereits gelieferten Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der
Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung gemäß den vorliegenden Verkaufsbedingungen zu bezahlen.

Lieferung und Risiko
8.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren durch Hunter Douglas auf der Grundlage von Ex Works (INCOTERMS 2020).
Hunter Douglas liefert die Waren zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr (Ortszeit) am jeweiligen bestätigten Lieferdatum.
8.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die in der Auftragsannahme genannten oder angegebenen Liefertermine unverbindlich und dienen als
eine Schätzung und gelten nicht als feste Fristen. Im Falle einer Verspätung bei der Lieferung von Waren hat der Kunde Hunter
Douglas schriftlich zu benachrichtigen und eine Nachfrist von mindestens 7 (sieben) Werktagen zu gewähren, um Abhilfe zu schaffen und die Waren zu liefern, was als rechtzeitige
Lieferung angesehen wird. Wird diese Nachfrist überschritten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag oder einen Teil des Vertrages nur in Bezug auf
die nicht gelieferten Waren zu kündigen. In einem solchen Fall haftet Hunter Douglas nicht für Schäden, es sei denn, diese Schäden sind die Folge eines vorsätzlichen
Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von Hunter Douglas.
8.3. Nimmt der Kunde die Waren am Liefertermin nicht an oder ist Hunter Douglas aus Gründen
die dem Kunden zuzuschreiben sind oder die nicht im Einflussbereich von Hunter Douglas liegen (wie z.B. die Nichtverfügbarkeit des Personals des Kunden oder der
Status des Projekts) nicht in der Lage, die Waren am Liefertermin zu liefern, ist Hunter Douglas berechtigt, die Waren an ihr Lager zurückzusenden oder die Waren an einem anderen Ort zu liefern,
der im alleinigen Ermessen von Hunter Douglas bestimmt wird. Eine solche alternative Lieferung gilt für die Zwecke der Vereinbarung als Lieferung gemäß dem Lieferplan
. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren an einer solchen alternativen Lieferadresse zu prüfen und abzunehmen und haftet
für alle Hunter Douglas in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Schäden, einschließlich der Kosten für Transport und Lagerung.
8.4. Wenn die Auftragsannahme oder -bestätigung vorsieht, dass Hunter Douglas die Versicherungs- und/oder Transportkosten trägt, gelten die
Tarife, die Hunter Douglas zum Zeitpunkt der Annahme oder Bestätigung zur Verfügung stehen; sollten sich jedoch aus irgendeinem Grund die Kosten für die Versicherung und/oder den
Transport vor dem Versanddatum erhöhen, so geht diese Erhöhung zu Lasten des Kunden und wird von diesem bezahlt.
8.5. Sofern nicht anders angegeben, kann Hunter Douglas bis zu 10 % (zehn Prozent) mehr oder weniger als die
in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegebene Menge liefern, und der Kunde akzeptiert und bezahlt diese.
8.6. Hunter Douglas kann Anweisungen für die Installation der Waren am Projektstandort erteilen, die zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen
Stundensätzen von Hunter Douglas in Rechnung gestellt werden. Ungeachtet einer solchen Anweisung akzeptiert der Kunde und erklärt sich damit einverstanden, dass Hunter Douglas keinerlei Haftung
in Bezug auf die Installation der Waren übernimmt, und der Kunde muss Hunter Douglas von jeglichen
und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter, insbesondere des Projekteigentümers, freistellen und schadlos halten.

Inspektion
Die Inspektion der Waren durch den Kunden oder im Namen des Kunden auf Menge und sichtbare Mängel erfolgt an der Lieferadresse am
Lieferdatum. Der Vertreter des Kunden nimmt die Waren durch Unterzeichnung der Packliste am Lieferdatum ab. Es findet nur
eine Überprüfung auf Menge und sichtbare Mängel pro Lieferung statt, und diese Überprüfung erfolgt nur in Anwesenheit eines autorisierten
Vertreters von Hunter Douglas. Fehlmengen oder sichtbare Mängel müssen Hunter Douglas sofort gemeldet werden. Im Falle einer rechtzeitigen
und begründeten Reklamation in Bezug auf einen Mangel oder sichtbaren Defekt besteht die alleinige Verantwortung von Hunter Douglas und das einzige Recht oder Rechtsmittel des
Kunden darin, die fehlenden Waren zu liefern oder nach dem alleinigen Ermessen von Hunter Douglas die Waren mit
sichtbaren Mängeln gemäß der in Artikel 10 festgelegten Garantie zu reparieren oder zu ersetzen. Die Verpflichtung des Kunden,
den Restbetrag der im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Waren anzunehmen und rechtzeitig zu bezahlen, bleibt davon unberührt. Für Waren mit nicht sichtbaren Mängeln
gilt die Garantie in Artikel 10.

Garantie
10.1. Hunter Douglas garantiert für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren ab dem Lieferdatum, dass die von Hunter Douglas für das Projekt zur
Installation durch den Kunden am angegebenen Standort gelieferten Waren frei von Herstellungsfehlern sind. In Bezug auf Holzprodukte beschränkt sich diese Garantie auf die
Maßhaltigkeit, Integrität und das allgemeine Erscheinungsbild dieser Produkte. Die Garantiezeit für Motoren/elektrische Komponenten der Waren ist
auf 2 (zwei) Jahre ab dem Lieferdatum begrenzt.
10.2. Wenn die Waren von Hunter Douglas installiert werden, garantiert Hunter Douglas, dass diese Installation für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab dem Datum der wesentlichen Fertigstellung der ursprünglichen Installation (“die Installationsgarantiezeit”) frei von Installationsmängeln (wie unten definiert)
ist. Ein “Installationsmangel
” ist ein Fehler, der die ordnungsgemäße Funktion der Waren erheblich beeinträchtigt. Unter der Voraussetzung, dass Hunter Douglas innerhalb der Installationsgarantiezeit schriftlich über einen Installationsmangel informiert wird (im Sinne von
in Artikel 10.5), wird Hunter Douglas nach eigenem Ermessen entweder (i) Arbeitskräfte
zur Verfügung stellen, um einen solchen Installationsmangel zu beheben (mit Ausnahme von Gerüsten und anderen Zugangsmethoden), oder (ii) den entsprechenden Teil des Preises für die
Installation zurückerstatten. Der Kunde akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung von Hunter Douglas in Bezug auf die Installation wie hier dargelegt begrenzt ist und dass der
Kunde Hunter Douglas für alle Schäden und Kosten im Zusammenhang mit Mängeln,
Fehlern, Irrtümern oder Verzögerungen in Bezug auf die Installation entschädigt und schadlos hält, Auslassungen oder Verzögerungen im Zusammenhang mit den Spezifikationen des Kunden oder anderen Dokumenten, Informationen, Genehmigungen, Lizenzen, Zustimmungen,
Materialien, Zugang und Verwendung von Werkzeugen und Hilfsmitteln, die Hunter Douglas zur Verfügung gestellt werden, oder bei der Lieferung und Fertigstellung aller anderen Produkte, Installationen und
Arbeiten, für die Hunter Douglas nicht verantwortlich ist. Der Kunde haftet Hunter Douglas gegenüber auch für alle Kosten im Zusammenhang
mit der Installation, die nicht ausdrücklich in dieser Garantie erwähnt werden.
10.3. Der Kunde muss die Waren mindestens einmal pro Jahr oder früher, wenn Ruß, Staub, Sand oder andere Materialien auf
der Oberfläche erscheinen, mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel und gemäß den von Hunter Douglas bereitgestellten Anweisungen und Spezifikationen reinigen und pflegen.
10.4. Diese Garantie gilt unter anderem nicht für die folgenden Fälle: Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit (i) Transport, Lagerung, Installation
(einschließlich Verdrahtung), Handhabung, Anschluss (einschließlich Parallelschaltung, Kurzschluss und nicht konforme Steuerung von Motoren), Reinigung, Wartung
oder die Verwendung der Waren in anderer Weise als in Übereinstimmung mit den von Hunter Douglas bereitgestellten Anweisungen und Spezifikationen und professionellen Standards; (ii)
das fehlerhafte Ausfüllen des Fragebogens von Hunter Douglas, wie vorgesehen; (iii) eine mechanische Ursache, einschließlich eines Zusammenstoßes, baulicher Veränderungen an oder
Einsturz durch Setzungen oder Verformungen des Gebäudes oder angrenzender Flächen, Oxidation, Perforation, Abschleifen und/oder Beschädigung des Gehäuses von Motoren,
Öffnung, Demontage und/oder thermische Behandlung der Güter; (iv) ungünstige Veränderung der normalerweise im Projekt herrschenden atmosphärischen Bedingungen
(v) das Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt, wie in Artikel 7.2 definiert, und auch
Dazu gehören höhere Gewalt, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel, Wind über 7 Bf, Überschwemmungen, andere extreme und/oder unvorhergesehene Wetterbedingungen, Umweltkatastrophen
oder geologische Bedingungen, Strahlung, stehendes Wasser, Sturm, Feuer, Explosion, Unfall, Krieg, Terrorismus, Sabotage, Aufruhr, innere Unruhen und
Vandalismus; (vi) natürliches Verblassen, das das Gesamterscheinungsbild der Waren nicht beeinträchtigt, (vii) Verwendung der Waren in Verbindung mit
ungeeigneten Produkten, Komponenten, Zubehör und/oder Materialien (einschließlich Motorsteuerungen). Wenn die Waren in Verbindung mit Software
verwendet werden, die kein integraler Bestandteil der Waren ist, gelten die Anweisungen, Spezifikationen und Garantien, die in Bezug auf diese Software
bereitgestellt werden, für diese. Hunter Douglas übernimmt keine Garantie in Bezug auf diese Software. Schäden, die durch die Lagerung, Installation,
Handhabung und/oder Verwendung dieser Software sowie aller Verbrauchsmaterialien und (Wechsel-)Batterien entstehen, sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Diese Garantie gilt nicht
für den Fall, dass die Produktionscodes und/oder Produktionsdaten einer Ware unlesbar gemacht werden.
10.5. Jeder Mangel muss vom Kunden innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, nachdem der Mangel während der Garantiezeit offensichtlich wurde, per Einschreiben
an Hunter Douglas Europe B.V., zu Händen des General Managers Architectural Projects Division, Piekstraat 2, 3071 EL Rotterdam, Die
Niederlande, gemeldet werden.
10.6. Der Kunde stellt sicher, dass Hunter Douglas und von Hunter Douglas beauftragte Dritte ungehinderten Zugang zum Standort und zu den
Waren haben, um die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu bestimmen.
10.7. Die Haftung von Hunter Douglas im Rahmen dieser Garantie ist auf Folgendes beschränkt: Hunter Douglas wird nach eigenem Ermessen (i) alle mangelhaften Waren
reparieren oder Materialien ähnlicher Qualität (mit möglichen Farbunterschieden) für den Ersatz der mangelhaften Waren liefern oder (ii) den Nettoverkaufspreis
für die mangelhaften Waren (oder im Falle eines Gesamtverkaufspreises den entsprechenden Teil davon) erstatten. In keinem Fall haftet Hunter Douglas für Kosten
im Zusammenhang mit der Demontage, der Installation, dem Gerüstbau oder dem Transport, die für solche Reparaturen oder den Ersatz erforderlich sind, für die Entsorgung defekter Waren oder
für indirekte, zufällige, besondere, strafende, Folgeschäden oder Verzögerungsschäden oder -kosten oder für entgangenen Gewinn, Produktions-, Geschäfts-, Firmenwert
oder Ruf oder für Geschäftsunterbrechungen oder vergebliche Ausgaben.
10.8. Diese Garantie darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas abgetreten werden, außer durch die Abtretung durch den Kunden an den Projekteigentümer.
Im Falle einer solchen Abtretung ist Hunter Douglas berechtigt, jegliche Ansprüche des Kunden mit Ansprüchen des Projekteigentümers zu verrechnen. Bei der
technischen Unterstützung des Kunden, des Architekten, des Installateurs oder eines anderen Handwerkers, einschließlich der Bereitstellung von Beiträgen für Konstruktionszeichnungen, haftet Hunter
Douglas nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind. Der Kunde und
der Projekteigentümer können und müssen veranlassen, dass Parteien (z.B. Mieter, Hypothekengläubiger), die durch sie gehalten werden, Ansprüche gegen Hunter Douglas
in Bezug auf die Waren, ihr Design und ihre Eigenschaften geltend machen, wenn überhaupt, dann nur im Rahmen dieser Garantie und nicht auf der Grundlage anderer Gründe (z.B. einer rechtswidrigen Handlung).
10.9. Dieser Artikel 10 enthält eine erschöpfende Beschreibung der von Hunter Douglas gewährten Garantie in Bezug auf die Waren und gilt unter Ausschluss
aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, ob mündlich oder schriftlich, einschließlich aller Aussagen in den von Hunter Douglas bereitgestellten (Standard-)Verkaufsunterlagen
. Darüber hinaus stellen (i) die Rechte und Rechtsmittel des Kunden und die Verpflichtungen von Hunter Douglas gemäß Artikel 9 und (ii) diese Garantie und
die darin in diesem Artikel 9 festgelegten Garantieverpflichtungen das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Hunter Douglas in Bezug auf
mangelhafte und/oder nicht konforme Waren oder eine Verletzung der Garantie dar und gelten vorbehaltlich und unbeschadet der Artikel 9.1, 10.1 – 10.8 und 10.10 von
dieser Verkaufsbedingungen.
10.10. Alle Ansprüche auf Zahlung eines Geldbetrages und/oder Reparatur von Waren und/oder Ersatz von Waren und/oder Lieferung fehlender Waren,
auf welcher Grundlage auch immer, sowie alle Rechte auf Auflösung oder Beendigung des Vertrages erlöschen frühestens zu einem der folgenden Zeitpunkte: a) bei verspäteter
Meldung gemäß Artikel 9.1 bzw. 10.5 oder b) 5 Jahre nach dem Lieferdatum der betreffenden Ware.

Beendigung/Änderung
11.1. Sollten unvorhergesehene Umstände eintreten, die es Hunter Douglas unmöglich machen, seine Verpflichtungen zu den vereinbarten Bedingungen
zu erfüllen, ist Hunter Douglas berechtigt, eine Änderung des Vertrags zu verlangen, damit diese Verpflichtungen von Hunter
Douglas zu gleichen oder vergleichbaren Bedingungen erfüllt werden können.
11.2. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Hunter Douglas aus Gründen, die ausschließlich
Hunter Douglas zuzuschreiben sind, seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und Hunter Douglas diese Nichterfüllung nach Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist – von mindestens
14 Arbeitstagen -, die der Kunde nach schriftlicher Benachrichtigung von Hunter Douglas gewährt hat, nicht behoben hat. Bezieht sich der Verstoß von Hunter Douglas auf eine
Teillieferung und einen Teilverkauf gemäß Artikel 4.4, kann der Kunde nur diese Teillieferung oder diesen Teilverkauf kündigen, auf den sich der Verstoß bezieht, und
nicht alle damit zusammenhängenden oder nachfolgenden Teillieferungen oder Teilverkäufe (d.h. der Kunde kann sich nicht auf Artikel 73 des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf
(“CISG”) berufen).
11.3. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die sich aus dem Gesetz, diesen Verkaufsbedingungen, einem Vertrag oder anderweitig ergeben (insbesondere die Rechte auf
Ersatz von Kosten und entgangenem Gewinn), kann Hunter Douglas die (weitere) Erfüllung aussetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise und
ohne vorherige Ankündigung oder gerichtliche Intervention kündigen, wenn:
11.3.1. Dem Kunden wird ein Zahlungsaufschub gewährt, er stellt einen Antrag auf Konkurs, Schuldnerbefreiung oder sonstigen Gläubigerschutz, oder das Unternehmen des
Kunden wird liquidiert (außer im Rahmen einer Reorganisation oder Zusammenlegung von Unternehmen oder Vermögenswerten).
11.3.2. Der Kunde versäumt es, die von Hunter Douglas geforderte Sicherheit gemäß Artikel 5.3 oder 5.4 dieser Verkaufsbedingungen zu leisten.
11.3.3. Der Kunde kommt einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach oder Hunter Douglas hat triftige Gründe zu der Annahme, dass
der Kunde nicht in der Lage ist oder sein wird, seine Verpflichtungen aus einem Vertrag zu erfüllen.
11.3.4. Waren, die Hunter Douglas dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, werden Gegenstand einer Pfändung.
11.3.5. Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder es kommt zu einem Kontrollwechsel in Bezug auf den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen.
11.4. Im Falle einer Teilkündigung durch Hunter Douglas ist der Kunde nicht berechtigt, die Annullierung bereits erbrachter Leistungen durch
Hunter Douglas zu verlangen, und Hunter Douglas hat vollen Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises für diese Teilleistung.

Haftung
12.1. Jegliche Haftung von Hunter Douglas auf welcher Grundlage auch immer in Bezug auf die in Artikel 2.1 genannten Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen ist
auf die in Artikel 9.1 und Artikel 10.7 dieser Verkaufsbedingungen festgelegten Bestimmungen beschränkt.
12.2. Unbeschadet des Artikels 12.1 und unbeschadet der Artikel 9 und 10 darf die gesamte kumulative Höchsthaftung von Hunter Douglas, auf welcher Grundlage
auch immer, 10% (zehn Prozent) des Preises der im Rahmen der Vereinbarung, auf die sich die Haftung bezieht, verkauften Waren nicht überschreiten, ausschließlich der Mehrwertsteuer
. Hunter Douglas haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene
Einnahmen, entgangene tatsächliche oder erwartete Einsparungen und entgangenen Firmenwert) und haftet auch nicht für Schäden, die sich aus Fehlern oder Auslassungen in
Ratschlägen bezüglich der empfohlenen Anwendung und/oder Implementierung der Waren oder aus Fehlern in den von Hunter
Douglas bereitgestellten Verkaufsunterlagen ergeben.
12.3. Keine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen ist dazu bestimmt, die Haftung zu beschränken oder auszuschließen, die sich aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Geschäftsleitung von Hunter
Douglas ergibt.

Vorbehalt der Eigentumsrechte
13.1. Hunter Douglas bleibt unbelasteter Eigentümer der von ihr gelieferten oder zu liefernden Waren, bis der Kunde alle Forderungen von
Hunter Douglas in Bezug auf (i) den Kaufpreis, einschließlich Zinsen und außergerichtlicher Kosten, die sich aus dem Vertrag ergeben, (ii) alle Beträge, die
der Kunde für von Hunter Douglas im Zusammenhang mit diesen Verträgen geleistete Arbeit schuldet, und (iii) alle Versäumnisse des Kunden bei der
Erfüllung der unter (i) und (ii) genannten Verträge beglichen hat. Bis der Kunde alle diese ausstehenden Forderungen bezahlt hat, hat der Kunde nur
das Recht, die Waren unter dem ausdrücklichen Eigentumsvorbehalt und den Eigentumsrechten von Hunter Douglas zu veräußern, die Waren ganz oder teilweise
an Dritte zu übertragen, und zwar nur unter folgenden Bedingungen:
13.1.1. Dieses Recht zur Veräußerung oder Übertragung wird dem Kunden nur dann eingeräumt, wenn es für den Kunden im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit erforderlich ist,
zu betreiben,
13.1.2. Dieses Verfügungsrecht wird dem Kunden nur gewährt, wenn der Kunde von seinen Kunden sofortige Zahlung verlangt und erhält, und
13.1.3. Der Kunde ist nicht berechtigt oder befugt, die Waren, die
unter dem Eigentumsvorbehalt und den Eigentumsrechten von Hunter Douglas verkauft wurden, zu belasten, zu verpfänden oder ein Pfandrecht darauf zuzulassen. Der Kunde tritt oder verpfändet auf Verlangen und nach dem Ermessen von Hunter Douglas
alle Forderungen, die aus dem Verkauf von Waren unter dem Eigentumsvorbehalt
von Hunter Douglas entstanden sind oder entstehen werden, an Dritte ab.
13.2. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig zu lagern und dafür zu sorgen, dass sie als Eigentum von
Hunter Douglas erkennbar sind. Darüber hinaus ist er verpflichtet, diese Waren u.a. gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Der Kunde verpfändet
auf Verlangen von Hunter Douglas alle Ansprüche, die er im Rahmen dieser Versicherungen hat, als zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die Ansprüche von Hunter
Douglas gegen den Kunden.
13.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Hunter Douglas nicht nach oder hat Hunter Douglas begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Kunde
seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Hunter Douglas berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzuholen oder
zurückholen zu lassen, auch wenn die Waren abgenommen werden müssen. Der Kunde hat entsprechend mitzuwirken. Der Kunde trägt die Kosten der Rücknahme,
unbeschadet des Rechts von Hunter Douglas auf weiteren Schadensersatz.

Vertrauliche Informationen
Der Kunde erkennt an, dass die von Hunter Douglas erhaltenen Informationen Preisangaben und andere Bestimmungen enthalten, die vertraulich,
urheberrechtlich geschützt oder von sensibler kommerzieller Natur sind und die Hunter Douglas einen Wettbewerbsnachteil verschaffen können, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bestimmungen eines Verkaufsvertrags vertraulich behandelt werden und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas
nicht an eine Partei weitergegeben werden, die nicht Vertragspartei ist, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Regierung oder einem Gericht angeordnet.

Geistiges/industrielles Eigentum
Alle Rechte an geistigem oder industriellem Eigentum an Waren oder anderen von Hunter Douglas gelieferten Artikeln, einschließlich Zeichnungen, Beschreibungen, Werbematerialien
usw., bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Hunter Douglas und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas
nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder in anderer Weise an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf keine Marken, Handelsnamen oder andere
Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum von oder an den von Hunter Douglas gelieferten Waren entfernen, verändern oder verbergen.

Strafe
Im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 14 und/oder 15 dieser Verkaufsbedingungen und im Falle der Nichteinhaltung einer anderen Verpflichtung des Kunden gegenüber
Hunter Douglas gemäß der Vereinbarung, verwirkt der Kunde eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 10% (zehn
Prozent) des bestellten Betrags, der vom Kunden nicht verrechnet werden kann, und unbeschadet der Rechte von Hunter Douglas
und Rechtsmittel aufgrund des Gesetzes, dieser Verkaufsbedingungen, einer Vereinbarung oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, bestimmte
und/oder Schadensersatz zu verlangen, soweit der entstandene Schaden den Betrag der Vertragsstrafe übersteigt.

Schlussbestimmungen
17.1. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen nicht durchsetzbar oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und die nicht durchsetzbare
oder nichtige Bestimmung wird nur im erforderlichen Umfang geändert.
17.2. Sofern in diesen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas einen Vertrag oder seine Rechte und
Verpflichtungen daraus an einen Dritten zu übertragen. Dies hat vermögensrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel
3:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
17.3. Diese Verkaufsbedingungen sowie alle Angebote, Vereinbarungen und Verpflichtungen von und zwischen Hunter Douglas und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem niederländischen Recht (einschließlich des CISG). Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit
diesen Angeboten, Verträgen und Verpflichtungen oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, gleich auf welcher Grundlage, werden durch ein
Schiedsverfahren gemäß der derzeit gültigen UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung entschieden. Ernennende Stelle ist die Internationale Handelskammer
in der Hauptstadt, in der der Kunde seinen Hauptgeschäftssitz hat, der auch der Ort des Schiedsverfahrens ist. Die im Schiedsverfahren verwendete Sprache
ist Englisch.