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    Allgemeine Verkaufsbedingungen

    (Zur Verwendung mit einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung für den Verkauf von Bauprodukten)

    1. Definitionen
      In den vorliegenden Verkaufsbedingungen (die "Verkaufsbedingungen"):
      1. "Hunter Douglas" bedeutet Hunter Douglas Europe B.V. oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen, das jeweils nur für die Vertragspartei gilt.
      2. "Kunde" bedeutet die Gegenpartei von Hunter Douglas bei einem Angebot, einer Offerte, einer Verpflichtung oder einem Vertrag über den Verkauf von Waren.
      3. "Waren" sind die architektonischen Produkte, Materialien, Komponenten, Teile und/oder Dienstleistungen, die auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung von Hunter Douglas angegeben sind.
    2. Anwendbarkeit
      1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verkaufsvereinbarungen in Bezug auf Waren, die Hunter Douglas und der Kunde abgeschlossen haben oder abschließen werden, sowie für alle Beratungen, Arbeiten oder sonstigen Dienstleistungen, die Hunter Douglas dem Kunden in Bezug auf die von Hunter Douglas verkauften, angebotenen oder zur Verfügung gestellten Waren erbringt. Insbesondere sind diese Verkaufsbedingungen integraler Bestandteil aller Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Ergänzungen und Anhänge, die Hunter Douglas von Zeit zu Zeit herausgibt, auch wenn diese Waren in diesen Verkaufsbedingungen nicht näher beschrieben werden, die zusammen mit diesen Angeboten, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Spezifikationen, Ergänzungen und Anhängen die gesamte Vereinbarung zwischen Hunter Douglas und dem Kunden für jeden Verkauf von Waren darstellen. Alle diese Verkäufe werden ausdrücklich unter der Bedingung dieser Verkaufsbedingungen getätigt.
      2. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Verkaufsbedingungen und den Bestimmungen auf dem Angebot, der Offerte, der Auftragsbestätigung, der Rechnung, der Spezifikation oder jeglichen Ergänzungen oder Anhängen dazu, die von Hunter Douglas ausgestellt wurden, haben die Bestimmungen auf dem Angebot, der Offerte, der Auftragsbestätigung, der Rechnung, der Spezifikation oder jeglichen Ergänzungen oder Anhängen dazu, die von Hunter Douglas ausgestellt wurden, Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen.
      3. Jedes Verhalten des Kunden, mit dem er das Bestehen eines Vertrags über den Vertragsgegenstand anerkennt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Annahme, Installation oder Verwendung der Waren oder deren Bezahlung, gilt als Annahme dieses Vertrags und aller seiner Bedingungen durch den Kunden. Zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in der Bestellung des Kunden oder anderen Dokumenten, die der Kunde Hunter Douglas zur Verfügung stellt oder auf die er Bezug nimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen und abgelehnt.
      4. Sofern hierin nichts anderes beschrieben ist, sind Änderungen oder Kündigungen dieser Bedingungen oder Verzichtserklärungen des Kunden auf eine der hierin enthaltenen Verpflichtungen nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Hunter Douglas unterzeichnet werden, und sie sind nur in Bezug auf Vereinbarungen gültig, für die sie von Hunter Douglas akzeptiert wurden, wobei alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben. Ein Versäumnis von Hunter Douglas, zu irgendeinem Zeitpunkt eine der hierin enthaltenen Bestimmungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht dar und kann in keiner Weise als Verzicht auf solche Bestimmungen ausgelegt werden, noch kann es in irgendeiner Weise so ausgelegt werden, dass die Gültigkeit dieser Verkaufsbedingungen oder eines Teils davon oder das Recht von Hunter Douglas, jede einzelne dieser Bestimmungen später durchzusetzen, beeinträchtigt wird.
    3. Angebot und Vereinbarung
      1. Die Kostenvoranschläge und Angebote von Hunter Douglas sind unverbindlich, es sei denn, auf einem Kostenvoranschlag oder Angebot ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.
      2. Ungeachtet der Annahme eines von Hunter Douglas unterbreiteten Angebots durch den Kunden hat Hunter Douglas das Recht - ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden -, ein solches Angebot innerhalb von 7 (sieben) Werktagen ab dem Datum des Erhalts der schriftlichen Bestätigung der Annahme dieses Angebots durch den Kunden zu widerrufen.
      3. Hunter Douglas ist berechtigt, Bestellungen des Kunden nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Eine Vereinbarung, Zusage oder Verpflichtung entsteht für Hunter Douglas erst mit der ausdrücklichen Annahme oder Bestätigung durch Hunter Douglas in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Hunter Douglas oder durch die tatsächliche Erfüllung einer solchen Vereinbarung, Zusage oder Verpflichtung durch Hunter Douglas. Der Kunde akzeptiert und stimmt zu, dass die Auftragsbestätigung von Hunter Douglas den Inhalt der Vereinbarung zwischen den Parteien wahrheitsgemäß und vollständig wiedergibt.
      4. Wenn Hunter Douglas ein Angebot oder eine Offerte für den Verkauf von Waren unterbreitet hat, der entsprechende Auftrag jedoch nicht an Hunter Douglas vergeben wird, muss der Kunde Hunter Douglas alle Kosten und Auslagen zahlen, die Hunter Douglas bei der Erstellung ihres Angebots oder ihrer Offerte entstanden sind.
      5. Der Inhalt der gedruckten Materialien von Hunter Douglas, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Broschüren, und alle Berechnungen und Zeichnungen sind nicht für die tatsächliche Gestaltung oder Anwendung von Waren gedacht, sondern nur für ein schematisches, vorläufiges und indikatives Verständnis der Gestaltungs- und Anwendungsprinzipien. Für die tatsächliche Gestaltung und Anwendung von Waren sollte der Kunde stets einen zertifizierten Ingenieur oder Architekten zu Rate ziehen, um die angewandten Parameter und die daraus resultierenden Berechnungen und Zeichnungen zu überprüfen und zu genehmigen. Hunter Douglas gibt keine Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, stillschweigende Garantien für zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung von Rechten, Kompatibilität, Sicherheit und/oder Genauigkeit in Bezug auf Berechnungen und/oder Zeichnungen, und übernimmt keine Haftung für Schäden oder Kosten, die aus der Verwendung solcher Berechnungen oder Zeichnungen entstehen.
    4. Preise
      1. Die in Angeboten, Offerten und Verträgen von Hunter Douglas genannten Preise verstehen sich ab Werk (EXW, INCOTERMS 2020) im Lager von Hunter Douglas in Oudenbosch, Niederlande, sofern in der Auftragsbestätigung oder Rechnung von Hunter Douglas nichts anderes angegeben ist.
      2. In den Preisen von Hunter Douglas sind die Mehrwertsteuer und andere Steuern sowie alle Einfuhrzölle, Abgaben und Auferlegungen und alle anderen staatlichen Abgaben, Veranlagungen, Gebühren und darauf entfallende Zinsen oder Strafen nicht enthalten, unabhängig davon, ob sie von Hunter Douglas oder dem Kunden zu zahlen sind, die auf oder in Bezug auf den Verkauf der Waren, die hierunter zu zahlenden Beträge, die Waren oder den Besitz, den Verkauf, die Verwendung oder das Eigentum der Waren auferlegt oder erhoben werden, sowie alle Makler- und ähnlichen Gebühren, Versand- und Bearbeitungsgebühren, Versicherungskosten und andere Veranlagungen, die Hunter Douglas entstehen. Wenn der Kunde diese Steuern, Abgaben und anderen Beträge bei Fälligkeit nicht bezahlt und abführt, kann Hunter Douglas diese nach eigenem Ermessen bezahlen; in diesem Fall muss der Kunde Hunter Douglas die gezahlten Beträge unverzüglich erstatten.
      3. Die Preise von Hunter Douglas basieren auf der vorläufigen Spezifikation der Waren und auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Informationen von Hunter Douglas über die Verfügbarkeit von Materialien, Arbeitskräften und Transportmitteln. Die Preise werden von Hunter Douglas auf der Grundlage der endgültigen, von Hunter Douglas genehmigten Spezifikation der Waren und auf der Grundlage der Einheitspreise von Hunter Douglas für die Waren angepasst.
      4. Hunter Douglas hat das Recht, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als separater Verkauf, und die Zahlung wird dafür in Übereinstimmung mit den in der Rechnung enthaltenen Zahlungsbedingungen fällig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, wie in Artikel 2 dargelegt. Hunter Douglas ist erst dann verpflichtet, den betreffenden Teil der Waren zu versenden, wenn alle vorher fälligen Zwischenzahlungen eingegangen sind.
      5. Sofern nicht ausdrücklich von Hunter Douglas als für einen bestimmten Zeitraum feststehend bezeichnet, können die Preise von Hunter Douglas ohne Ankündigung geändert werden. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % (zehn Prozent) hat der Kunde das Recht, den (dann noch bestehenden) Vertrag mit Hunter Douglas innerhalb von 7 (sieben) Werktagen ab dem entsprechenden Rechnungsdatum zu kündigen, jedoch nur, wenn und soweit Hunter Douglas seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder der Verpflichtung noch nicht erfüllt hat.
    5. Zahlung
      1. Sofern in der Auftragsbestätigung oder Rechnung von Hunter Douglas nichts anderes angegeben ist, sind alle Preise vom Kunden innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum netto in Euro zu zahlen, ohne dass ein Skonto, ein Abzug oder eine Aufrechnung durch den Kunden zulässig ist.
      2. Wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet, gerät er von Rechts wegen in Verzug, und der gesamte unbezahlte Teil des Preises sowie alle anderen vom Kunden geschuldeten Beträge werden sofort fällig und zahlbar.
      3. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Hunter Douglas zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden hat, muss der Kunde auf Verlangen von Hunter Douglas zusätzliche Zahlungsbedingungen erfüllen oder eine Zahlungssicherheit leisten, bevor Hunter Douglas weitere Lieferungen vornimmt und weitere Aufträge des Kunden annimmt. Zu diesen Zahlungs- und/oder Sicherheitsbedingungen kann unter anderem gehören, dass der Kunde (i) Vorauszahlungen leistet; (ii) ein unwiderrufliches Akkreditiv vorlegt, das den Bedingungen von Hunter Douglas entspricht; (iii) eine andere Zahlungssicherheit zugunsten von Hunter Douglas stellt, die Hunter Douglas für angemessen hält; oder (iv) eine andere von Hunter Douglas geforderte spezielle Zahlungsvereinbarung erfüllt. Der Kunde verpflichtet sich, alle von Hunter Douglas in diesem Zusammenhang verlangten Dokumente zu unterzeichnen und zu liefern. Kommt der Kunde einem der vorgenannten Punkte nicht innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Aufforderung durch Hunter Douglas nach, ist Hunter Douglas berechtigt, den betreffenden Auftrag oder Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden zu kündigen.
      4. Aussetzung künftiger Sendungen; Änderung der Kreditbedingungen:
        1. Der Kunde sichert hiermit zu, dass er zahlungsfähig ist, und die Unterzeichnung eines Lieferscheins (unabhängig von der Bezeichnung), den der Kunde Hunter Douglas oder dem ausliefernden Spediteur vorlegt, durch den Kunden stellt eine weitere Zusicherung der Zahlungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines solchen Scheins dar. Sollte der Kunde die Zahlung im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und Hunter Douglas bei Fälligkeit nicht leisten, hat Hunter Douglas das Recht, die Lieferung eines Teils der Waren, die unter die Bestellung oder eine andere bestehende Vereinbarung zwischen Hunter Douglas und dem Kunden fallen, zurückzuhalten. Diese Maßnahme seitens Hunter Douglas entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den verbleibenden Teil der Waren anzunehmen und zu bezahlen, wenn und sobald er von Hunter Douglas versandt wird, oder den Kunden anderweitig von seinen Verpflichtungen gemäß diesen Verkaufsbedingungen oder einer solchen anderen Vereinbarung zu befreien.
        2. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine Änderung der finanziellen Lage oder Struktur des Kunden eintritt, die sich aus einer Änderung der Geschäfts- oder Marktbedingungen oder anderweitig ergibt, oder die sich aus einer Fusion, Umstrukturierung oder einer anderen Änderung der Geschäftsform ergibt, oder wenn der Kunde insolvent wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder aufhört, ein Unternehmen zu sein, oder wenn ein Konkursantrag in Bezug auf den Kunden gestellt wird, oder wenn ein Pfandrecht aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens oder auf andere Weise an einem wesentlichen Vermögenswert des Kunden bestellt oder ein Konkursverwalter oder Treuhänder ernannt wird, dann hat Hunter Douglas zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln das Recht, diesen Auftrag oder diese Vereinbarung ohne Haftung seinerseits zu kündigen oder zu stornieren oder die Kreditbedingungen dieser Verkaufsbedingungen zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forderung einer Barzahlung im Voraus vor der Lieferung.
        3. Um Zweifel auszuschließen, bleiben die Rechte und Rechtsmittel von Hunter Douglas gemäß diesem Artikel 5.4 unbeschadet der Rechte und Rechtsmittel, die Hunter Douglas aufgrund von Gesetzen, diesen Verkaufsbedingungen, einer Vereinbarung oder anderweitig zustehen.
      5. Im Falle einer Stornierung oder Beendigung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund hat der Kunde Hunter Douglas unverzüglich den Teil des vereinbarten Preises zu zahlen, der im Verhältnis zu dem von Hunter Douglas erfüllten Teil der Verpflichtungen steht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Material- und Arbeitskosten in Verbindung mit laufenden Arbeiten.
    6. Außergerichtliche Kosten und Zinsen
      1. Wenn eine Zahlung im Rahmen dieses Vertrags vom Kunden nicht rechtzeitig geleistet wird, hat Hunter Douglas zusätzlich zu allen anderen gesetzlichen, angemessenen und vertraglichen Rechten, die ihm zur Verfügung stehen, Anspruch auf Zinsen auf eine solche überfällige Zahlung in Höhe des höheren Satzes von (i) 1 % (ein Prozent) pro Monat und (ii) des zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Zinssatzes für Handelsgeschäfte, der von der De Nederlandsche Bank (.
      2. Zusätzlich zu den Zinsen, die in Artikel 1(i) 15 % (fünfzehn Prozent) des ausstehenden Rechnungsbetrags, mindestens jedoch EUR (450vierhundertfünfzig Euro), oder (ii) die Hunter Douglas tatsächlich entstandenen Gebühren, Abgaben und Kosten, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
      3. Vom Kunden geleistete Zahlungen werden von Hunter Douglas immer zuerst zur Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnung verwendet, ungeachtet etwaiger gegenteiliger Angaben des Kunden.
    7. Höhere Gewalt
      Hunter Douglas haftet nicht für die verspätete oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kunden aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Ursachen, die sich seiner Kontrolle entziehen ("höhere Gewalt"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, terroristische Handlungen oder deren Androhung, Sabotage, Feuer, Überschwemmung, Unwetter, Unfälle, gesundheitliche Notfälle, Pandemien oder Epidemien (einschließlich Virenstämme, genetische Varianten oder virale Subtypen davon), Aufstände, Unruhen, Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, Aussperrungen, andere Arbeitsunruhen, Frachtembargos, Aussperrung von Lieferanten, Verlust oder Nichtverfügbarkeit einer üblichen Transport-, Kraftstoff-, Arbeits-, Versorgungs-, Rohstoff- oder Energiequelle, Versagen, Ausfall oder Mangel an Komponenten, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, Ausfall von Ausrüstung, Embargos, durch Subunternehmer verursachte Verzögerungen, die Einhaltung von Gesetzen, Regeln, Vorschriften oder Anordnungen, gleichgültig, ob gültig oder ungültig, einer Regierungsbehörde oder eines ihrer Organe oder ein Akt einer zivilen oder militärischen Behörde, gleichgültig, ob jetzt oder in Zukunft. Die Erfüllung einer Verpflichtung gilt als ausgesetzt, solange derartige Umstände oder Ursachen ihre Erfüllung verzögern, und der Kunde hat ein gegebenenfalls zur Bezahlung der Waren ausgestelltes Sicherungsinstrument für die Dauer einer solchen Verzögerung zu verlängern. Sobald diese Umstände oder Ursachen beseitigt sind, akzeptiert der Kunde die Erfüllung der Verpflichtung. Sollte der Fall höherer Gewalt länger als 60 Tage andauern, hat Hunter Douglas das Recht - ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden -, weitere Lieferungen zu stornieren oder den Vertrag zu kündigen. Wenn Hunter Douglas bei Eintritt eines Falles höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist Hunter Douglas berechtigt, den bereits gelieferten Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung gemäß diesen Verkaufsbedingungen zu bezahlen.
    8. Lieferung und Risiko
      1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren durch Hunter Douglas auf der Grundlage von Ex Works (INCOTERMS 2020). Hunter Douglas liefert die Waren zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr (Ortszeit) an dem jeweiligen bestätigten Lieferdatum.
      2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die in der Auftragsannahme genannten oder angegebenen Lieferfristen unverbindlich und dienen als Schätzung und gelten nicht als feste Termine. Im Falle einer Verzögerung bei der Lieferung von Waren hat der Kunde Hunter Douglas schriftlich zu benachrichtigen und eine Nachfrist von mindestens 7 (sieben) Werktagen zu gewähren, um Abhilfe zu schaffen und die Waren zu liefern, was als rechtzeitige Lieferung gilt. Wird diese Nachfrist überschritten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag oder einen Teil des Vertrages nur in Bezug auf die nicht gelieferten Waren zu kündigen. In einem solchen Fall haftet Hunter Douglas nicht für Schäden, es sei denn, diese Schäden sind die Folge eines vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von Hunter Douglas.
      3. Nimmt der Kunde die Waren zum Liefertermin nicht an oder ist Hunter Douglas aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind oder nicht unter der Kontrolle von Hunter Douglas liegen (wie z. B. die Nichtverfügbarkeit von Personal des Kunden oder der Status des Projekts), nicht in der Lage, die Waren zum Liefertermin zu liefern, ist Hunter Douglas berechtigt, die Waren an sein Lager zurückzusenden oder die Waren an einem alternativen Ort zu liefern, der im alleinigen Ermessen von Hunter Douglas festgelegt wird. Eine solche alternative Lieferung gilt für die Zwecke der Vereinbarung als Lieferung gemäß dem Lieferplan. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren an einer solchen alternativen Lieferadresse zu prüfen und abzunehmen und haftet für alle Hunter Douglas in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Schäden, einschließlich der Kosten für Transport und Lagerung.
      4. Wenn die Auftragsannahme oder -bestätigung vorsieht, dass Hunter Douglas die Versicherungs- und/oder Transportkosten trägt, gelten die zum Zeitpunkt der Annahme oder Bestätigung gültigen Tarife für Hunter Douglas; wenn sich jedoch die Versicherungs- und/oder Transportkosten aus irgendeinem Grund vor dem Versanddatum erhöhen, geht diese Erhöhung zu Lasten des Kunden und wird von diesem bezahlt.
      5. Sofern nicht anders angegeben, kann Hunter Douglas bis zu 10 % (zehn Prozent) mehr oder weniger als die in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegebene Menge liefern, und der Kunde wird diese annehmen und bezahlen.
      6. Hunter Douglas kann Anweisungen für die Installation der Waren am Projektstandort erteilen, die zu den dann geltenden Stundensätzen von Hunter Douglas in Rechnung gestellt werden. Ungeachtet einer solchen Einweisung akzeptiert der Kunde und erklärt sich damit einverstanden, dass Hunter Douglas keinerlei Haftung in Bezug auf die Installation der Waren übernimmt, und der Kunde stellt Hunter Douglas von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter, insbesondere des Projekteigentümers, frei und hält Hunter Douglas schadlos.
    9. Inspektion
      Die Prüfung der Waren durch oder im Namen des Kunden auf Menge und sichtbare Mängel findet am Liefertag an der Lieferadresse statt. Der Vertreter des Kunden nimmt die Waren durch Unterzeichnung der Packliste am Liefertag an. Es findet nur eine Prüfung auf Menge und sichtbare Mängel pro Lieferung statt, und diese Prüfung erfolgt nur in Anwesenheit eines autorisierten Vertreters von Hunter Douglas. Fehlmengen oder sichtbare Mängel müssen Hunter Douglas unverzüglich gemeldet werden. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Reklamation in Bezug auf einen Mangel oder einen sichtbaren Defekt liegt es in der alleinigen Verantwortung von Hunter Douglas, und das einzige Recht oder Rechtsmittel des Kunden besteht darin, die fehlenden Waren zu liefern oder nach dem alleinigen Ermessen von Hunter Douglas die Waren mit sichtbaren Mängeln in Übereinstimmung mit der Garantie gemäß Artikel 10. zu reparieren oder zu ersetzen. Die Verpflichtung des Kunden, den Rest der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten oder zu liefernden Waren anzunehmen und rechtzeitig zu bezahlen, wird dadurch nicht berührt. Für Waren mit nicht sichtbaren Mängeln gilt die Gewährleistung gemäß Artikel 10.
    10. Garantie
      1. Hunter Douglas garantiert für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren ab dem Lieferdatum, dass die von Hunter Douglas für das Projekt gelieferten Waren, die vom Kunden am angegebenen Standort installiert werden, frei von Herstellungsfehlern sind. Bei Holzprodukten beschränkt sich diese Garantie auf die Maßhaltigkeit, Unversehrtheit und das allgemeine Erscheinungsbild dieser Produkte. Die Garantiezeit für Motoren/elektrische Komponenten der Waren ist auf 2 (zwei) Jahre ab dem Lieferdatum begrenzt.
      2. Wenn die Waren von Hunter Douglas installiert werden, garantiert Hunter Douglas, dass diese Installation für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab dem Datum der wesentlichen Fertigstellung der ursprünglichen Installation ("die Installationsgarantiezeit") frei von Installationsmängeln (wie unten definiert) ist. Ein "Installationsmangel" ist ein Fehler, der die ordnungsgemäße Funktion der Waren erheblich beeinträchtigt. Unter der Voraussetzung, dass Hunter Douglas unverzüglich schriftlich (wie in Artikel 5) einen Installationsmangel innerhalb der Gewährleistungsfrist für die Installation mitteilt, wird Hunter Douglas nach eigenem Ermessen entweder (i) Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, um einen solchen Installationsmangel zu beheben (ausgenommen Gerüste und andere Zugangsmethoden), oder (ii) den entsprechenden Teil des Preises für die Installation erstatten. Der Kunde akzeptiert und stimmt zu, dass die Haftung von Hunter Douglas in Bezug auf die Installation wie hier dargelegt begrenzt ist und dass der Kunde Hunter Douglas für alle Schäden und Kosten im Zusammenhang mit Mängeln, Fehlern, Irrtümern, Auslassungen oder Verzögerungen in Bezug auf die Spezifikationen des Kunden oder andere Dokumente, Informationen, Genehmigungen, Lizenzen, Zustimmungen, Materialien, den Zugang und die Verwendung von Werkzeugen und Hilfsmitteln, die Hunter Douglas zur Verfügung gestellt werden, oder bei der Lieferung und Fertigstellung aller anderen Produkte, Installationen und Arbeiten, für die Hunter Douglas nicht verantwortlich ist, entschädigt und schadlos hält. Der Kunde haftet gegenüber Hunter Douglas auch für alle Kosten im Zusammenhang mit der Installation, die nicht ausdrücklich in dieser Garantie genannt werden.
      3. Der Kunde muss die Waren mindestens einmal pro Jahr oder früher, wenn Ruß, Staub, Sand oder andere Materialien auf der Oberfläche erscheinen, mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel und gemäß den von Hunter Douglas bereitgestellten Anweisungen und Spezifikationen reinigen und pflegen.
      4. Diese Garantie gilt unter anderem nicht für die folgenden Fälle: Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit (i) dem Transport, der Lagerung, der Installation (einschließlich Verkabelung), der Handhabung, dem Anschluss (einschließlich Parallelschaltung, Kurzschluss und nicht ordnungsgemäßer Steuerung von Motoren), der Reinigung, der Wartung oder der Verwendung der Waren, die nicht in Übereinstimmung mit den von Hunter Douglas bereitgestellten Anweisungen und Spezifikationen und den professionellen Standards erfolgt; (ii) dem fehlerhaften Ausfüllen des Fragebogens von Hunter Douglas, wie vorgesehen; (iii) eine mechanische Ursache, einschließlich Kollisionen, strukturelle Veränderungen oder Einstürze durch Setzungen oder Verformungen des Gebäudes oder angrenzender Flächen, Oxidation, Perforation, Schleifen und/oder Beschädigung des Motorgehäuses, Öffnen, Demontage und/oder thermische Behandlung der Waren; (iv) eine ungünstige Veränderung der normalerweise am Projektstandort herrschenden atmosphärischen Bedingungen seit dem Datum der Auftragsannahme; (v) das Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt gemäß der Definition in Artikel 7.(v) das Auftreten von Ereignissen höherer Gewalt gemäß der Definition in Artikel 7. 2, wozu auch höhere Gewalt, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel, Wind über 7 Bf, Überschwemmungen, andere extreme und/oder unvorhergesehene Witterungsbedingungen, Umweltbedingungen oder geologische Bedingungen, Strahlung, stehendes Wasser, Sturm, Feuer, Explosion, Unfall, Krieg, Terrorismus, Sabotage, Aufruhr, innere Unruhen und Vandalismus gehören; (vi) natürliches Verblassen, das das Gesamterscheinungsbild der Waren nicht beeinträchtigt, (vii) Verwendung der Waren in Verbindung mit ungeeigneten Produkten, Komponenten, Zubehör und/oder Materialien (einschließlich Motorsteuerungen). Wenn die Waren in Verbindung mit Software verwendet werden, die kein integraler Bestandteil der Waren ist, gelten die Anweisungen, Spezifikationen und Garantien, die in Bezug auf diese Software bereitgestellt werden, auch für diese. Hunter Douglas übernimmt keine Garantie in Bezug auf solche Software, und Schäden im Zusammenhang mit der Lagerung, Installation, Handhabung und/oder Verwendung solcher Software sowie aller Verbrauchsmaterialien und (Wechsel-)Batterien sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Diese Garantie gilt nicht für den Fall, dass die Produktionscodes und/oder Produktionsdaten einer Ware unlesbar gemacht werden.
      5. Jeder Mangel muss vom Kunden innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, nachdem der Mangel während der Garantiezeit festgestellt wurde, per Einschreiben an Hunter Douglas Europe B.V., zu Händen des General Manager Architectural Projects Division, Piekstraat 2, 3071 EL Rotterdam, Niederlande, gemeldet werden.
      6. Der Kunde stellt sicher, dass Hunter Douglas und von Hunter Douglas beauftragte Dritte ungehinderten Zugang zum Standort und zu den Waren haben, um die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu bestimmen.
      7. Die Haftung von Hunter Douglas im Rahmen dieser Garantie ist auf das Folgende beschränkt: Hunter Douglas wird nach eigenem Ermessen (i) mangelhafte Waren reparieren oder Materialien ähnlicher Qualität (mit möglichen Farbunterschieden) als Ersatz für mangelhafte Waren liefern oder (ii) den Nettoverkaufspreis für mangelhafte Waren (oder im Falle eines Gesamtverkaufspreises den entsprechenden Teil davon) erstatten. Hunter Douglas haftet in keinem Fall für Kosten im Zusammenhang mit der Demontage, der Installation, dem Gerüstbau oder dem Transport, die für solche Reparaturen oder den Ersatz erforderlich sind, für die Entsorgung defekter Waren oder für indirekte, zufällige, spezielle, strafende, Folge- oder Verzögerungsschäden oder -kosten oder für entgangene Gewinne, Produktions-, Geschäfts-, Goodwill- oder Reputationsverluste oder für Geschäftsunterbrechungen oder verschwendete Ausgaben.
      8. Diese Garantie kann ohne die schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas nicht abgetreten werden, außer durch die Abtretung durch den Kunden an den Projekteigentümer. Im Falle einer solchen Abtretung ist Hunter Douglas berechtigt, alle Ansprüche des Kunden mit den Ansprüchen des Projekteigentümers zu verrechnen. Bei der technischen Unterstützung des Kunden, des Architekten, des Installateurs oder anderer Handwerker, einschließlich der Bereitstellung von Beiträgen für Konstruktionszeichnungen, haftet Hunter Douglas nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind. Der Kunde und der Projekteigentümer können und müssen veranlassen, dass Parteien (z. B. Mieter, Hypothekengläubiger), die durch sie gehalten werden, Ansprüche gegen Hunter Douglas in Bezug auf die Waren, ihr Design und ihre Eigenschaften geltend machen, wenn überhaupt, dann nur im Rahmen dieser Garantie und nicht auf der Grundlage anderer Gründe (z. B. einer rechtswidrigen Handlung).
      9. Dieser Artikel 10 enthält eine erschöpfende Beschreibung der von Hunter Douglas gewährten Garantie in Bezug auf die Waren und gilt unter Ausschluss aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, ob mündlich oder schriftlich, einschließlich aller Aussagen in den von Hunter Douglas bereitgestellten (Standard-)Verkaufsunterlagen. Darüber hinaus stellen (i) die Rechte und Rechtsmittel des Kunden und die Verpflichtungen von Hunter Douglas gemäß Artikel9 , und (ii) diese Garantie und die darin in diesem Artikel 9 dargelegten Garantieverpflichtungen das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Hunter Douglas in Bezug auf eine mangelhafte und/oder nicht konforme Ware oder eine Verletzung der Garantie dar und gelten vorbehaltlich und unbeschadet der Artikel9.1 , 10.1 -10 .8 und 10.10dieser Verkaufsbedingungen.
      10. Alle Ansprüche auf Zahlung eines Geldbetrages und/oder Reparatur von Waren und/oder Ersatz von Waren und/oder Lieferung fehlender Waren, auf welcher Grundlage auch immer, sowie jedes Recht auf Beendigung oder Auflösung des Vertrages verfallen zum frühesten der folgenden Zeitpunkte: a) bei verspäteter Meldung gemäß Artikel9 .1 bzw. 10.5, oder b) 5 Jahre nach dem Lieferdatum der betreffenden Waren.
    11. Beendigung/Änderung
      1. Sollten unvorhergesehene Umstände eintreten, die es Hunter Douglas unmöglich machen, seine Verpflichtungen zu den vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, ist Hunter Douglas berechtigt, eine Änderung der Vereinbarung zu verlangen, damit diese Verpflichtungen von Hunter Douglas zu gleichen oder vergleichbaren Bedingungen erfüllt werden können.
      2. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Hunter Douglas aus Gründen, die ausschließlich Hunter Douglas zuzuschreiben sind, gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat und Hunter Douglas diesen Verstoß nach Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist - von mindestens 14 Arbeitstagen -, die der Kunde nach schriftlicher Benachrichtigung von Hunter Douglas über den Verstoß gewährt hat, nicht behoben hat. Wenn sich der Verstoß von Hunter Douglas auf eine Teillieferung und einen Teilverkauf gemäß Artikel 4.4 bezieht, kann der Kunde nur diese Teillieferung oder diesen Teilverkauf, auf den sich der Verstoß bezieht, kündigen, nicht jedoch damit zusammenhängende oder nachfolgende Teillieferungen oder Teilverkäufe (d. h. der Kunde kann sich nicht auf Artikel 73 des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") berufen).
      3. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die sich aus dem Gesetz, diesen Verkaufsbedingungen, einem Vertrag oder anderweitig ergeben (insbesondere Rechte auf Ersatz von Kosten und entgangenem Gewinn), kann Hunter Douglas die (weitere) Erfüllung aussetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise und ohne vorherige Ankündigung oder gerichtliche Intervention kündigen, wenn:
        1. Dem Kunden wird ein Zahlungsaufschub gewährt, er stellt einen Antrag auf Konkurs, Schuldnerbefreiung oder sonstigen Gläubigerschutz, oder das Unternehmen des Kunden wird liquidiert (außer im Rahmen einer Umstrukturierung oder Zusammenlegung von Unternehmen oder Vermögenswerten).
        2. Der Kunde versäumt es, die von Hunter Douglas geforderte Sicherheit gemäß Artikel 5.3 oder 5.4 dieser Verkaufsbedingungen zu leisten.
        3. Der Kunde kommt einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach oder Hunter Douglas hat triftige Gründe für die Annahme, dass der Kunde nicht in der Lage ist oder sein wird, seine Verpflichtungen aus einem Vertrag zu erfüllen.
        4. Alle Waren, die Hunter Douglas dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, unterliegen einer Pfändung.
        5. Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder es kommt zu einem Wechsel der Kontrolle über den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen.
      4. Im Falle einer Teilkündigung durch Hunter Douglas hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückgängigmachung der von Hunter Douglas bereits erbrachten Leistungen, und Hunter Douglas hat den vollen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für diese Teilleistung.
    12. Haftung
      1. Jegliche Haftung von Hunter Douglas, auf welcher Grundlage auch immer, in Bezug auf die in Artikel 2.1 genannten Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen ist auf die Bestimmungen in Artikel 9.1 und, Artikel 7 der vorliegenden Verkaufsbedingungen.
      2. Unbeschadet von Artikel 12.1 und unbeschadet von Artikel und910 übersteigt die gesamte kumulative Höchsthaftung von Hunter Douglas, auf welcher Grundlage auch immer, nicht 10 % (zehn Prozent) des Preises der im Rahmen des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, verkauften Waren, ohne Mehrwertsteuer. Hunter Douglas haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene tatsächliche oder erwartete Einsparungen und Verlust des Firmenwerts) und haftet auch nicht für Schäden, die sich aus Fehlern oder Auslassungen in der Beratung hinsichtlich der empfohlenen Anwendung und/oder Implementierung der Waren oder aus Fehlern in den von Hunter Douglas bereitgestellten Verkaufsunterlagen ergeben.
      3. Nichts in diesen Verkaufsbedingungen zielt darauf ab, die Haftung zu beschränken oder auszuschließen, die sich aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Geschäftsleitung von Hunter Douglas ergibt.
    13. Beibehaltung der Eigentumsrechte
      1. Hunter Douglas bleibt unbelasteter Eigentümer der von ihr gelieferten oder zu liefernden Waren, bis der Kunde alle Forderungen von Hunter Douglas in Bezug auf (i) den Kaufpreis, einschließlich Zinsen und außergerichtlicher Kosten, die sich aus dem Vertrag ergeben, (ii) alle vom Kunden geschuldeten Beträge, die sich auf von Hunter Douglas im Zusammenhang mit diesen Verträgen geleistete Arbeiten beziehen, und (iii) alle Versäumnisse des Kunden bei der Erfüllung der unter (i) und (ii) genannten Verträge bezahlt hat. Bis der Kunde alle ausstehenden Forderungen bezahlt hat, ist er nur unter dem ausdrücklichen Eigentumsvorbehalt von Hunter Douglas berechtigt, die Waren zu veräußern, die Waren ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, und zwar nur unter den Bedingungen, dass:
        1. Dieses Recht auf Veräußerung oder Übertragung wird dem Kunden nur eingeräumt, wenn es für den Betrieb des Kunden im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit erforderlich ist,
        2. Dieses Verfügungsrecht wird dem Kunden nur eingeräumt, wenn er von seinen Kunden sofortige Zahlung verlangt und erhält und
        3. Der Kunde ist nicht berechtigt oder befugt, die Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt und den Eigentumsrechten von Hunter Douglas verkauft wurden, zu belasten, zu verpfänden oder ein Pfandrecht darauf zuzulassen. Der Kunde tritt oder verpfändet auf Verlangen und nach Ermessen von Hunter Douglas alle Forderungen, die aus dem Verkauf von Waren unter dem Eigentumsvorbehalt von Hunter Douglas entstanden sind oder entstehen werden, an Dritte ab.
      2. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig zu lagern und sicherzustellen, dass sie als Eigentum von Hunter Douglas erkennbar sind. Darüber hinaus ist er verpflichtet, diese Waren u. a. gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen von Hunter Douglas verpfändet der Kunde seine Ansprüche aus diesen Versicherungen an Hunter Douglas als zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche von Hunter Douglas gegen den Kunden.
      3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Hunter Douglas nicht nach oder hat Hunter Douglas begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Hunter Douglas berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, auch wenn die Waren abgenommen werden müssen. Der Kunde hat entsprechend mitzuwirken. Der Kunde trägt die Kosten der Rücknahme, unbeschadet des Rechts von Hunter Douglas auf weiteren Schadenersatz.
    14. Vertrauliche Informationen
      Der Kunde erkennt an, dass die von Hunter Douglas erhaltenen Informationen Preisangaben und andere Bestimmungen enthalten, die vertraulich, urheberrechtlich geschützt oder von sensibler kommerzieller Natur sind und die Hunter Douglas einen Wettbewerbsnachteil verschaffen können, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bestimmungen eines Verkaufsvertrags vertraulich behandelt werden und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas nicht an eine Partei weitergegeben werden, die nicht Vertragspartei ist, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Regierung oder einem Gericht angeordnet.
    15. Geistiges/industrielles Eigentum
      Alle Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum an Waren oder anderen von Hunter Douglas gelieferten Gegenständen, einschließlich Zeichnungen, Beschreibungen, Werbematerialien usw., bleiben jederzeit Eigentum von Hunter Douglas und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder in anderer Weise an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf keine Marken, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum von oder an den von Hunter Douglas gelieferten Waren entfernen, verändern oder verbergen.
    16. Strafe
      Im Falle eines Verstoßes gegen Artikel und/oder 1415diese Verkaufsbedingungen und wenn der Kunde eine seiner anderen Verpflichtungen gegenüber Hunter Douglas gemäß dem Vertrag nicht erfüllt, verwirkt der Kunde eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des bestellten Betrags an Hunter Douglas, Diese kann vom Kunden nicht aufgerechnet werden, und zwar unbeschadet der Rechte und Rechtsmittel von Hunter Douglas aufgrund von Gesetzen, diesen Verkaufsbedingungen, einer Vereinbarung oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, eine bestimmte Leistung zu fordern und/oder Schadensersatz in dem Umfang zu fordern, in dem der entstandene Schaden den Betrag der Vertragsstrafe übersteigt..
    17. Schlussbestimmungen
      1. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen nicht durchsetzbar oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und die nicht durchsetzbare oder nichtige Bestimmung wird nur im erforderlichen Umfang geändert.
      2. Sofern in diesen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hunter Douglas einen Vertrag oder seine Rechte und Pflichten daraus auf einen Dritten zu übertragen. Dies hat vermögensrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
      3. Diese Verkaufsbedingungen sowie alle Angebote, Vereinbarungen und Verpflichtungen von und zwischen Hunter Douglas und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht (einschließlich des CISG). Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Angeboten, Vereinbarungen und Verpflichtungen oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, werden, gleich auf welcher Grundlage, durch ein Schiedsverfahren gemäß der derzeit gültigen UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung beigelegt. Ernennende Stelle ist die Internationale Handelskammer in der Hauptstadt, in der der Kunde seine Hauptniederlassung hat, die auch der Ort des Schiedsverfahrens ist. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist entweder Niederländisch oder Englisch.